
Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind Verwalter öffentlicher Sachbereiche, insbesondere Behörden, deren Anhörung und Einbeziehung bei bestimmten (Bau-)Vorhaben gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies sind die Behörden und anderen TÖB, die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (= Bebauungsplan) von den Gemeinden gemäß {§|4|bbaug|juris}...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Träger_öffentlicher_Belange

Nach §4, Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind die T. bei der Bauleitplanung zu beteiligen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40122

Themengebiet: Planung Bedeutung: Jede Behörde oder Stelle, die einen öffentlichen Sachbereich verwaltet und entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen bei der Planung zu beteiligen ist, z.B. bei der Aufstellung von Bauleitplänen nach dem Bundesbauge...
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https://www.geoinformatik.uni-rostock.de/einzel.asp?ID=-1762901727
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